Zum Inhalt springen
QUNEVO.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Qunevo GmbH

Anschrift: Oestervenn 16, D-33758 Schloß Holte-Stukenbrock

Geschäftsführer: Dr. Felix Johannes Grumbach, Stefan Görlitz

Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 46010

Stand der AGB:

1. Geltungsbereich

  1. Anwendungsbereich:

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB” genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Qunevo GmbH (nachfolgend “Qunevo” genannt) und unseren Auftraggebern. Auftraggeber sind Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die AGB regeln alle Vertragsverhältnisse bezüglich der von Qunevo angebotenen Dienstleistungen und IT-Diensten. Hierzu gehören Beratung, Strategiearbeit, Individualsoftware, Systemintegration, Freelance-Unterstützung, Coaching und Workshops sowie die gesondert vereinbarte Bereitstellung von Software zur Nutzung. Bestimmungen, die ausdrücklich die IT-Dienste, deren Miete oder deren laufenden Betrieb betreffen, gelten nur, wenn diese Leistungen Gegenstand des jeweiligen Auftrags sind. Sie gelten nicht automatisch für Beratungs-, Coaching- oder Individualsoftwareprojekte.

  2. Einbindung, Gültigkeit und Vorrang der AGB:

    Mit der Bestellung unserer Leistungen oder der Annahme eines Angebots gelten diese AGB als integraler Bestandteil des Vertrages. Sie bilden die rechtliche Grundlage für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Qunevo und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Qunevo ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden. Individuelle Vereinbarungen haben gemäß § 305b BGB Vorrang vor diesen AGB.

  3. Änderungen der AGB und Geltung für zukünftige Geschäfte:

    Für einen Auftrag gilt die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Eine Veröffentlichung einer neuen Fassung auf der Website ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Änderungen bestehender Verträge bedürfen einer Vereinbarung.

2. Leistungsbeschreibung

  1. IT-Dienste:

    Die IT-Dienste von Qunevo umfassen Verwaltungs-, Planungs-, Optimierungs- und Analysefunktionen, die über Benutzeroberflächen oder technische Schnittstellen bereitgestellt werden. Diese IT-Dienste basieren auf von Qunevo entwickelten Softwarelösungen. Ob sie durch Qunevo, durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten betrieben werden, wird im jeweiligen Auftrag festgelegt.

    Die IT-Dienste stellen allgemeine Funktionen bereit, die unabhängig vom Auftraggeber konzipiert und integrativ in die allgemeine Softwarearchitektur von Qunevo implementiert werden. Kundenspezifische Anpassungen oder Konfigurationen können im Rahmen der IT-Dienste vorgenommen werden und sind ausschließlich in Verbindung mit und in Abhängigkeit von den IT-Diensten funktionsfähig. Solche Anpassungen und Konfigurationen stellen keine eigenständigen Softwarelösungen dar und begründen keine Rechte an der zugrunde liegenden Software oder der allgemeinen Architektur von Qunevo.

    Für die Nutzung der IT-Dienste auf Servern von Qunevo ist eine stabile Internetverbindung sowie ein moderner Webbrowser erforderlich. Betriebsverantwortung, Verfügbarkeit, Wartungszeiten und Support werden im jeweiligen Auftrag oder Service-Level-Agreement festgelegt. Die Haftung richtet sich nach den anwendbaren vertraglichen und gesetzlichen Regelungen.

  2. Integration der IT-Dienste:

    Qunevo erbringt Beratungs- und Integrationsdienstleistungen, um seine IT-Dienste mit den Geschäftsprozessen und Systemen des Auftraggebers zu integrieren. Der Umfang von Analyse, Integration und Schulung wird in den jeweiligen Verträgen oder Service-Level-Agreements (SLAs) festgelegt.

  3. Implementierung von Individualsoftware:

    Individualsoftware umfasst Datenstrukturen, Algorithmen, Oberflächen und Schnittstellen, die spezifisch für die Anforderungen eines Auftraggebers entwickelt wurden. Diese Lösungen sind unabhängig von den allgemeinen IT-Diensten von Qunevo funktionsfähig und können lokal auf den IT-Systemen des Auftraggebers oder Dritter betrieben werden. Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit individueller Software werden in gesonderten Vereinbarungen geregelt. Insbesondere werden Leistungsumfang, Nutzungsrechte, Übergabe des Quellcodes, Abnahmekriterien und gegebenenfalls Betrieb und Wartung im jeweiligen Auftrag festgelegt. Soweit nichts vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  4. Beratung, Freelance-Unterstützung und Coaching:

    Diese Leistungen können unabhängig von den IT-Diensten beauftragt werden. Ziele, Umfang, Zusammenarbeit, Ergebnisse beziehungsweise Tätigkeiten sowie Vergütung werden im Angebot oder Auftrag festgehalten. Bei Coaching und Workshops werden zusätzlich Format, Teilnehmerkreis und Termine vereinbart. Besondere Bedingungen für die Miete von Software gelten für diese Leistungen nicht. Soweit keine gesonderten Regelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

3. Vertragsart, Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

  1. Einordnung der vereinbarten Leistungen:

    Der Vertragstyp richtet sich nach der konkret vereinbarten Leistung und den gesetzlichen Bestimmungen. Bei Beratung und Coaching wird eine fachgerechte Tätigkeit geschuldet, soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Ergebnis vereinbart ist. Bei ergebnisbezogenen Entwicklungsaufträgen sind die vereinbarten Leistungs- und Abnahmekriterien maßgeblich. Regelungen zur zeitweisen Softwareüberlassung betreffen nur die entsprechend vereinbarten IT-Dienste.

  2. Nutzungsrechte an den IT-Diensten und Schutz des geistigen Eigentums:

    Der Auftraggeber darf die von Qunevo entwickelten und bereitgestellten IT-Dienste ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Er erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht, die von Qunevo bereitgestellten IT-Dienste gemäß den vertraglich vereinbarten Bedingungen zu nutzen. Sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an den IT-Diensten, einschließlich Quelltexten, Infrastrukturen und anderem geistigen Eigentum, verbleiben bei Qunevo. Es ist dem Auftraggeber untersagt, die IT-Dienste zu kopieren, zu modifizieren, zu verbreiten, zu verkaufen oder Unterlizenzen zu erteilen, es sei denn, Qunevo hat dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung oder Verbreitung der IT-Dienste zu verhindern, und keine Handlungen vorzunehmen, die die Rechte von Qunevo beeinträchtigen.

4. Vertragsabschluss

  1. Angebote und Zustandekommen des Vertrags:

    Angebote von Qunevo richten sich ausschließlich an Organisationen, die eine gültige Rechnungs- und Lieferanschrift vorweisen können. Sämtliche Angebote von Qunevo sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot von Qunevo annimmt und Qunevo dies durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bestätigt oder wenn Qunevo ein vom Auftraggeber unterbreitetes Gegenangebot annimmt und schriftlich bestätigt.

  2. Einbeziehung weiterer Dokumente:

    Zusätzlich zu den hier aufgeführten Bestimmungen stellen ausgewiesene Vereinbarungen, die gemeinsam mit einem Angebot von Qunevo vorgelegt werden, eine integrale Grundlage des Vertrages dar. Diese Dokumente stehen in direktem Zusammenhang mit dem Angebot und ergänzen die darin enthaltenen Bedingungen und Spezifikationen. Die Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber inkludiert somit auch die Zustimmung zu den Bestimmungen, die in diesen begleitenden Dokumenten festgelegt sind.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise und Preisänderungen:

    Alle Preise von Qunevo, unabhängig davon, ob sie für die Bereitstellung und Nutzung der IT-Dienste oder für andere Leistungen gelten, basieren auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten oder individuellen Angeboten und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Qunevo behält sich das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, um auf Veränderungen wie gestiegene Betriebskosten oder Marktschwankungen zu reagieren. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mit angemessener Frist schriftlich mitgeteilt.

  2. Fakturierung und Zahlungsmodalitäten:

    1. Festpreispositionen:

      Rechnungen für Leistungen, die als Gesamtleistungen zu einem Festpreis angeboten werden, werden nach vollständiger Leistungserbringung gestellt. Sind einzelne Leistungen zwischen Qunevo und dem Auftraggeber vereinbart und gesondert bepreist, ist Qunevo berechtigt, eine Teilrechnung nach Erbringung jeder dieser einzelnen Leistungen zu stellen.

    2. Positionen nach Aufwand:

      Für Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich. Eine detaillierte Aufstellung der erbrachten Leistungen wird dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

    3. Zahlungsbedingungen:

      Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Barzahlungsrabatte oder andere Abzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig.

  3. Zahlungssicherheit und Verzugsfolgen:

    Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. berechnet. Qunevo behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen. Bei Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers kann Qunevo Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangen. Bei Nichterfüllung dieser Anforderungen kann Qunevo nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz fordern.

  4. Aufrechnung und Zurückbehaltung:

    Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

6. Miete und Nutzung der IT-Dienste

Die Bedingungen für die Miete und Nutzung der von Qunevo bereitgestellten IT-Dienste, einschließlich Mietbeginn, Laufzeit, Beschreibung der Software, Zahlungsbedingungen, Anpassung der Mietgebühr sowie die Pflichten und Verantwortlichkeiten des Auftraggebers, werden in den spezifischen Servicevereinbarungen und Angeboten geregelt. Diese Vereinbarungen enthalten auch Regelungen zur Kündigung des Mietverhältnisses und zum Umgang mit Daten bei Vertragsende. Die Servicevereinbarungen und Angebote sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen Qunevo und dem Auftraggeber und regeln die Zusammenarbeit im Detail.

7. Haftung und Gewährleistung

Die folgenden besonderen Regelungen betreffen die zur Nutzung überlassenen IT-Dienste. Für eigenständige Beratungs-, Coaching-, Integrations- und Individualsoftwareleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit im jeweiligen Vertrag nichts anderes wirksam vereinbart ist. Mietbezogene Haftungsgrenzen werden auf diese Leistungen nicht übertragen. Sämtliche folgenden Haftungsausschlüsse und Freistellungsregelungen stehen unter den Ausnahmen für zwingende Haftung sowie Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für wesentliche Vertragspflichten nach Absatz 1 bleibt unberührt.

  1. Haftungsbeschränkungen:

    Die Haftung von Qunevo für Schäden, die durch die Nutzung der IT-Dienste entstehen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Qunevo nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten bestehen insbesondere in:

    1. Der Bereitstellung der vereinbarten IT-Dienste gemäß den in den spezifischen Angeboten und/oder vertraglich vereinbarten Spezifikationen, sofern diese im Verantwortungsbereich von Qunevo liegt und der Auftraggeber alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen erbracht hat, die für die ordnungsgemäße Bereitstellung notwendig sind.
    2. Der Einhaltung von Sicherheitsstandards, um die Integrität und Vertraulichkeit der vom Auftraggeber verarbeiteten Daten zu gewährleisten.

    Die Haftung von Qunevo für Schäden dieser Art ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 100 % der letzten zwölf Netto-Monatsmieten begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nicht für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen durch Qunevo oder seine gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen, und nicht für eine zwingende gesetzliche Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

  2. Haftungsausschlüsse:

    1. Externe Umstände:

      Qunevo haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch Umstände entstehen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und unvorhersehbar sind. Solche Umstände umfassen unter anderem:

      1. Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Stürme;
      2. Krieg, Terrorismus oder andere vergleichbare Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit;
      3. Höhere Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen oder andere rechtliche Eingriffe, die nicht auf das Verschulden von Qunevo zurückzuführen sind;
      4. Betriebliche und organisatorische Probleme beim Auftraggeber, wie etwa Verzögerungen bei der Einführung der IT-Dienste aufgrund unzureichender interner Ressourcen, fehlender technischer Ausstattung, unvorhergesehener interner Umstrukturierungen, Personalausfällen oder Änderungen in den Betriebsabläufen, die nicht auf das Verschulden von Qunevo zurückzuführen sind;
      5. Infrastrukturbedingte Probleme beim Auftraggeber, wie Stromausfälle, Internetstörungen, Netzwerkprobleme, Serverausfälle oder andere technische Störungen, die sich der Kontrolle von Qunevo entziehen und nicht durch Qunevo verursacht wurden, sowie unzureichende technische Voraussetzungen oder fehlende Wartung der beim Auftraggeber genutzten Systeme.

      Bei gemischten Ursachen wird die Haftung von Qunevo entsprechend dem Grad ihres Verschuldens geprüft. Beide Parteien sind verpflichtet, Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und über die weitere Vorgehensweise zu beraten.

    2. Technische Störungen und Nicht-Erreichbarkeit:

      Qunevo übernimmt keine Haftung für wirtschaftliche Schäden, die durch technische Störungen, notwendige Wartungsarbeiten oder Systemausfälle entstehen, sofern diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Qunevo beruhen und außerhalb der zumutbaren technischen Kontrolle von Qunevo liegen. Dem Auftraggeber ist bewusst und er akzeptiert, dass die IT-Dienste aufgrund technischer Gegebenheiten und erforderlicher Wartungsarbeiten nicht jederzeit verfügbar sein können. Qunevo wird eine angemessene Verfügbarkeit der IT-Dienste gemäß den üblichen Branchenstandards sicherstellen und den Auftraggeber, soweit möglich, im Voraus schriftlich oder elektronisch über geplante Wartungsarbeiten oder unvorhergesehene technische Störungen informieren. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ein geeignetes alternatives Planungssystem (Reservesystem) vorzuhalten, um Betriebsunterbrechungen oder Produktionsausfälle zu vermeiden.

    3. Haftung für Datenverlust:

      Qunevo haftet nicht für den Verlust von Daten, der durch unsachgemäße Nutzung der IT-Dienste durch den Auftraggeber oder durch andere Faktoren außerhalb der Kontrolle von Qunevo verursacht wird. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und regelmäßige Sicherungen seiner Daten vorzunehmen, um Datenverluste zu verhindern.

    4. Betriebliche und indirekte Schäden:

      Die IT-Dienste von Qunevo basieren auf mathematischen Modellen, die zur Vereinfachung der realen Betriebsabläufe entwickelt wurden. Diese Modelle können nicht alle Variablen, Bedingungen und Dynamiken des realen Betriebs umfassend abbilden. Qunevo haftet nicht für betriebliche oder wirtschaftliche Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung der IT-Dienste und Software resultieren, einschließlich entgangener Gewinne oder sonstiger Folgeschäden. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ergebnisse der IT-Dienste vor der aktiven Nutzung sorgfältig auf ihre betriebliche Eignung zu prüfen. Ausgenommen bleibt die Haftung für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Qunevo zurückzuführen sind.

  3. Haftung gegenüber Dritten:

    Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Dritten gegenüber keine Zusagen macht, die über die vertraglich vereinbarten Leistungszusagen von Qunevo hinausgehen. Insbesondere ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die Ergebnisse der IT-Dienste eigenverantwortlich zu prüfen und in seine betrieblichen Prozesse zu integrieren. Qunevo haftet nicht für Schäden, die Dritten durch die Nutzung oder durch die im Rahmen der IT-Dienste bereitgestellten Planungsergebnisse entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Qunevo von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Nutzung der IT-Dienste oder den daraus abgeleiteten Entscheidungen resultieren, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Qunevo. Diese Regelung gilt insbesondere für Ansprüche, die sich aus der Weiterverarbeitung, dem Einsatz oder dem Vertrieb von Produkten oder Dienstleistungen ergeben, die auf Grundlage von Planungen oder Analysen aus den IT-Diensten erstellt wurden.

  4. Gewährleistung:

    Maßgeblich ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit und Funktionalität. Mängelrechte und Verjährungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Vertragstyp und den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nichts anderes wirksam vereinbart ist. Die Pflichten während einer laufenden Softwareüberlassung enden nicht pauschal zwei Jahre nach Mietbeginn.

  5. Mängelbeseitigung:

    Im Falle eines festgestellten Mangels, der die vereinbarte Funktionalität der IT-Dienste wesentlich beeinträchtigt, verpflichtet sich Qunevo zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Mängelbeseitigung erfolgt im Rahmen der regulären Wartungs- und Update-Zyklen von Qunevo, es sei denn, es handelt sich um kritische Fehler, die den Betrieb wesentlich beeinträchtigen. In solchen Fällen wird die Mängelbeseitigung außerhalb der regulären Zyklen durchgeführt. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar sein, kann Qunevo alternative Lösungen anbieten, einschließlich der Möglichkeit einer vorzeitigen Vertragsbeendigung.

  6. Mitteilungspflichten und Mängelanzeige:

    Beide Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich und in schriftlicher oder elektronischer Form gegenseitig über das Eintreten von Ereignissen, Mängeln oder Störungen zu informieren, die die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beeinträchtigen könnten. Diese Mitteilungspflicht umfasst unter anderem:

    1. Technische Störungen und Systemausfälle, die zu einer Nicht-Erreichbarkeit der IT-Dienste führen könnten;
    2. Wartungsarbeiten, die die Verfügbarkeit der IT-Dienste beeinträchtigen können;
    3. Mängel an den IT-Diensten, die die vereinbarte Funktionalität beeinträchtigen;
    4. Ereignisse höherer Gewalt oder externe Umstände, die die Vertragserfüllung beeinflussen könnten.

    Die Mitteilung muss detaillierte Informationen enthalten über:

    1. Die Art des Ereignisses oder Mangels;
    2. Die festgestellte Störung und deren Auswirkungen auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;
    3. Die Maßnahmen, die bereits zur Minderung der Auswirkungen ergriffen wurden.

    Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden, um seine Gewährleistungsansprüche nicht zu beeinträchtigen. Qunevo verpflichtet sich, festgestellte Mängel, die unter die Gewährleistungsbedingungen fallen, ohne zusätzliche Kosten und innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, sofern der Mangel nicht durch unsachgemäße Nutzung oder externe Einflüsse verursacht wurde.

8. Datenschutz und Datensicherheit

Qunevo verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Soweit Qunevo personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Verantwortlichkeiten und technischen und organisatorischen Maßnahmen sind projektbezogen festzulegen. Die Datenschutzerklärung unter /gdpr beschreibt die Verarbeitung beim Websitebesuch und bei Kontaktaufnahme. Sie ersetzt keine projektbezogene Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

9. Schlussbestimmungen

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

    Diese AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Bielefeld, Deutschland. Diese Bestimmung gilt auch für internationale Geschäfte, unabhängig vom Sitz des Auftraggebers. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

  2. Vertragssprache:

    Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Übersetzung dieser AGB in eine andere Sprache erfolgen, hat im Zweifelsfall die deutsche Version Vorrang.

  3. Vertraulichkeit:

    Beide Parteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst insbesondere individuelle Angebote, Servicevereinbarungen, Vertragsgrundlagen sowie alle Details und Konditionen, die in diesen Dokumenten enthalten sind. Eine Offenlegung vertraulicher Informationen ist nur zulässig, wenn sie von der anderen Partei schriftlich genehmigt wurde oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist essenziell, um die Integrität der Geschäftsbeziehungen und den Schutz sensibler Geschäftsinformationen zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.

  4. Salvatorische Klausel:

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten diese AGB eine Regelungslücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Datenschutz-Einstellungen

Optionale Analysedienste bleiben aus, bis Sie zustimmen. Sie können Ihre Einwilligung hier jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Qunevo GmbH: Wir speichern Ihre Auswahl, die Version der Hinweise und den Auswahlzeitpunkt unter qunevo_cookie_consent im Local Storage. Die Auswahl gilt 180 Tage; danach fragen wir erneut. Bei gesperrtem Speicher gilt sie nur für die aktuelle Seite.

Google Ireland Limited, Irland (auch Verarbeitung in den USA möglich): Auswertung von Seitenaufrufen und Nutzung zur Verbesserung der Website. Keine Freigabe für Werbepersonalisierung.

Cookies _ga und _ga_*: höchstens 180 Tage ohne automatische Verlängerung. Die Aufbewahrung der Analysedaten beim Anbieter ist davon getrennt; weitere Hinweise im Datenschutz.

Vercel Inc., USA: Statistische Auswertung von Seitenaufrufen, Herkunft und Geräteinformationen zur Verbesserung der Website.

Keine Analyse-Cookies oder Local-Storage-Kennungen. Laut Vercel wird die aus der Anfrage abgeleitete Besucherkennung nach 24 Stunden verworfen; aggregierte Statistiken können länger bestehen.

Optionale Analysen beruhen auf Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und, soweit erforderlich, § 25 Abs. 1 TDDDG). Die notwendige Speicherung Ihrer Auswahl beruht auf § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Datenschutzhinweise und Anbieter